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Verkehrsunfall im Ausland

Andreas Tiefenbacher
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2022 • Lesedauer 10 Min. 

Was Sie nach einem Verkehrsunfall im Ausland beachten sollten

Man ist gerade ganz entspannt im Urlaub oder beruflich mit dem Auto unterwegs und auf einmal knallt´s – plötzlich ist man Beteiligter in einem Verkehrsunfall. Worauf müssen Sie nun achten? Was sind die nächsten Schritte? Wie nehmen Sie den Schaden so auf, dass es bei der Schadenbearbeitung mit der ausländischen Versicherung zu keinen Problemen kommt? In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Infos rund um das Thema Verkehrsunfall im Ausland.

Das richtige Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie sofort anhalten. Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort! Ziehen Sie ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich ab. Dann sehen Sie nach, ob jemand verletzt ist. Wenn nötig leisten Sie erste Hilfe und rufen die Rettung über den Euro-Notruf 112. Sollte eine Person verletzt sein ist es unbedingt notwendig die Polizei beziehungsweise die Rettung zu rufen! Nachdem Sie alles dokumentiert haben, sollten Sie, wenn möglich, dafür sorgen, dass die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand gefahren werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Bei Autofahrten im Ausland sollten Sie generell ihre Grüne Karte sowie einen europäischen Unfallbericht griffbereit im Auto haben.

Checkliste - Erste Schritte nach einem Unfall

Bleiben Sie am Unfallort
Dokumentieren Sie die folgenden Punkte

fahren Sie die beteiligten Fahrzeuge erst danach an den Fahrbahnrand. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität! Wenn der Standort der Fahrzeuge zu gefährlich für eine Dokumentation ist, dann sorgen Sie bitte zuerst dafür, dass diese sicher abgestellt werden. Sollte das nicht möglich sein, bringen Sie sich in Sicherheit und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich.

    • Zeit und Ort des Unfalls, machen Sie auch Foto bzw. Videoaufnahme vom Unfallort. Dokumentieren Sie auch kurz die Wetterverhältnisse.
    • Nun fertigen Sie ausreichend Bild- und Videomaterial von den Schäden an den Fahrzeugen an. Achten Sie darauf, sowohl Detail- als auch Übersichtsbilder mit einem breiteren Blickwinkel zu machen. Fotografieren Sie ALLES, was Ihnen auch nur ein bisschen relevant vorkommt. Es ist besser Sie haben im Fall der Fälle zu viel Bildmaterial als zu wenig. Auch Bremsspuren, Unfallspuren und Schäden an Gegenständen wie Leitplanken, Bäumen, oder ähnlichem sollten auf jeden Fall dokumentiert werden.
    • Skizzieren Sie zusätzlich den Unfallort und die Schäden an den Autos.
Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters

Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters. Lassen Sie sich dafür in jedem Fall die Ausweispapiere zeigen und fotografieren Sie diese, wenn möglich.

Kennzeichen fotografieren

Fotografieren und notieren Sie die amtlichen Kennzeichen und Nationalitätskennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.

Versicherungsnummer des Unfallverursachers

Notieren Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers – diese finden Sie in der Regel auf der grünen Versicherungskarte. Fertigen Sie auch ein Foto der Versicherungskarte (Grüne Karte) an.

Zeugen des Unfalles

Prüfen Sie, ob es Zeugen für den Unfall gibt. Falls Ja, notieren Sie sich Namen und Anschrift dieser Personen. Lassen Sie sich auch hier die Ausweispapiere zeigen.

Verständigen Sie gegebenenfalls die Polizei
    • Grundsätzlich muss die Polizei gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sind. Bei reinen Sachschäden ist das normalerweise nicht notwendig. Allerdings kann es sein, dass Ihr Unfallgegner sich wenig einsichtig zeigt, die Verständigung aufgrund sprachlicher Barrieren nicht funktioniert oder gar ein Streit ausbricht. Dann sollte natürlich auch ohne Personenschäden die Polizei eingeschaltet werden.
    • Denken Sie daran, sich nach der Amtshandlung eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.
Unfallbericht ausfüllen

Der europäische Unfallbericht muss von beiden Lenkern soweit möglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, so kann eine rasche Schadensabwicklung erfolgen.

Rechtzeitige Meldung an die Haftpflichtversicherung

Wenn Sie zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen könnten, das Verschulden also nicht zur Gänze beim Unfallgegner liegt liegen muss, dann müssen Sie binnen einer Woche eine Meldung an Ihre Haftpflichtversicherung erstatten.

Mietwagen

Viele Menschen besorgen sich für den Urlaub einen Mietwagen. Wenn Ihnen mit so einem Mietwagen ein Unfall passiert, dann müssen Sie sofort die Mietwagenfirma davon informieren. Handeln Sie nicht, ohne vorher mit der Mietwagenfirma gesprochen zu haben! Das bedeutet, dass Abschleppen oder sogar Reparaturen auf eigene Faust tunlichst zu Unterlassen sind.

Expertentipp: Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung kommen, kann eine ordentliche Dokumentation des Unfalls bares Geld wert sein. Oft sind diese ordentlich und ausführlich dokumentierten Punkte ausschlaggebend für die Schadenszahlung. Denken Sie daran, jedes Detail zählt und kann im Fall der Fälle entscheidend sein!

Besondere Vorsicht in diesen Situationen

Ein Autounfall ist in den meisten Fällen eine emotionale Ausnahmesituation. Wenn dieser dann noch im Ausland passiert, ist das Chaos komplett. Lassen Sie sich durch diese Umstände aber nicht in eine ungute Lage bringen! Unterschreiben Sie keine Dokumente, deren Inhalte Sie nicht verstehen, nur weil man Sie dazu drängen will. Achten Sie auch darauf, keine „Schuldeingeständnisse“ zu machen, weder mündlich am Unfallort noch schriftlich im Unfallbericht.

Sie sind nicht der erste Fahrzeuglenker, der im Ausland einen Unfall hat. Leider gibt es Menschen, die diesen Umstand und mögliche mangelhafte Sprachkenntnisse ausnutzen, um einen übers Ohr zu hauen. Wenn Ihnen nach einem Unfall also jemand großzügig anbieten, ihr Auto ganz uneigennützig in eine nahegelegene Werkstatt zu fahren, dann lehnen Sie dieses Angebot bitte ab. Denn im schlimmsten Fall sehen Sie ihr Auto nicht mehr wieder oder müssen horrende Kosten für eine „Reparatur“ bezahlen.

Was ist, wenn ich doch verletzt bin?

Nach einem Autounfall ist der Adrenalinpegel manchmal so hoch, dass man es zuerst gar nicht merkt, wenn man eine Verletzung hat. Erst wenn man zur Ruhe kommt, fällt einem auf, dass da etwas schmerzt, was nicht schmerzen sollte. Gehen Sie in diesem Fall direkt zu einem Arzt, der Ihre Verletzungen attestiert. Warten Sie nicht, bis Sie wieder Zuhause sind. Oft werden nämlich später im Heimatland ausgestellte Atteste nicht von ausländischen Versicherungen anerkannt.

Zusätzlich zu dem Arztbesuch sollten Sie auch Fotos von Ihren Verletzungen machen, für den Fall dass sie weitere Beweismittel brauchen. Bewahren Sie alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall und Ihrer Verletzung stehen sorgfältig auf. Arzt- und Medikamentenrechnungen können nämlich später bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Wie und wo kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Wer schon mal einen Unfall im Inland hatte weiß, wie umständlich die Abwicklung der Ansprüche manchmal sein kann. Bei einem Unfall im Ausland potenziert sich das Ganze nochmal, da hier nicht nur Sprachbarrieren, sondern auch andere Rechtsgrundlagen vorliegen. Von Seiten der EU gab es schon Ansätze, die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland unkomplizierter zu gestalten. Dafür wurde die sogenannte Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie geschaffen. Gemäß dieser sind die europäischen Versicherer verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat einen Regulierungsbevollmächtigten zu ernennen. Dieser soll es den Geschädigten erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen, da die Korrespondenz mit diesem Regulierungsbevollmächtigten auch auf Deutsch erfolgt.

Ganz einfach und unkompliziert wird die Sache dadurch aber trotzdem nicht. Wenn die ausländische Versicherung sich möglicherweise weigert, den Schaden zu bezahlen, muss eine Klage eingebracht werden. Diese können Sie zwar in Österreich einbringen, trotzdem gilt aber das – möglicherweise für Sie ungünstigere – Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Damit Sie sich über die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls im Ausland nicht den Kopf zerbrechen müssen, gibt es MyClaims.

MyClaims unterstützt Sie dabei, Ihren Schaden beim Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, geltend zu machen. Durch jahrelange Erfahrung und Fachkompetenz weiß ich genau, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt am erfolgversprechendsten sind.

Wie lange dauert die Abwicklung eines Verkehrsunfalles im Ausland?

Versicherungen innerhalb Europas sind dazu angehalten, Schäden schnellstmöglich abzuwickeln. Schnellstmöglich meint hier eine Frist von 3 Monaten, ab dem Moment, in dem die vollständigen Unterlagen dem Beauftragten vorliegen. Wird diese 3-Monats-Frist nicht eingehalten, haben Sie die Option sich an die Entschädigungsstelle der EU zu wenden. In Österreich wird diese durch den VVO, den Versicherungsverband Österreich, vertreten.

Welches Recht gilt im Ausland?

Wie Sie weiter oben bereits lesen konnten, gilt bei einem Unfall im Ausland prinzipiell das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Wenn alle Stricke reißen, ist das letzte Mittel meist eine Klage auf Schadenersatzanspruch, diese wird dann zwar in Österreich geltend gemacht, vor Gericht zählt aber trotzdem das Recht des Unfallorts. Daher sollte die erste Überlegung immer dahin gehen, die Geltendmachung der Ansprüche außergerichtlich zu klären. Oft lassen sich Differenzen durch Gespräche auflösen. Ich übernehme diese Aufgabe für Sie, um für eine konfliktfreie Abwicklung Ihres Schadens zu sorgen. Sollte sich die gegnerische Versicherung auch nach Gesprächen nicht einsichtig zeigen, so bleibt immer noch der Weg über eine Klage. Auch hier unterstützen wir Sie, indem wir mit Anwälten zusammenarbeiten, die auf europäisches Recht spezialisiert sind.

Verkehrsunfall zweier Österreicher im Ausland

Wer schon mal einen Unfall im Inland hatte weiß, wie umständlich die Abwicklung der Ansprüche manchmal sein kann. Bei einem Unfall im Ausland potenziert sich das Ganze nochmal, da hier nicht nur Sprachbarrieren, sondern auch andere Rechtsgrundlagen vorliegen. Von Seiten der EU gab es schon Ansätzen, die Abwicklung von Verkehrsunfällen im Ausland unkomplizierter zu gestalten. Dafür wurde die sogenannte Kraftfahrthaftpflicht-Richtlinie geschaffen. Gemäß dieser sind die europäischen Versicherer verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat einen Regulierungsbevollmächtigten zu ernennen. Das soll es den Geschädigten erleichtern, ihre Ansprüche geltend zu machen, da die Korrespondenz mit diesem Regulierungsbevollmächtigten auch auf Deutsch erfolgt.

Ganz einfach und unkompliziert wird die Sache dadurch aber trotzdem nicht. Wenn die ausländische Versicherung sich möglicherweise weigert, den Schaden zu bezahlen, muss eine Klage eingebracht werden. Diese können Sie zwar in Österreich einbringen, trotzdem gilt aber das – möglicherweise für Sie ungünstigere – Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist.

Damit Sie sich über die Abwicklung Ihres Verkehrsunfalls im Ausland nicht den Kopf zerbrechen müssen, gibt es MyClaims. MyClaims unterstützt Sie dabei, Ihren Schaden beim Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung, gelten zu machen. Durch jahrelange Erfahrung und Fachkompetenz weiß ich genau, welche Schritte zu welchem Zeitpunkt am erfolgversprechendsten sind.

MyClaims hilft Ihnen bei einem Verkehrsunfall im Ausland.

In diesem Artikel konnten Sie nun einiges darüber erfahren, welche Konsequenzen so ein Verkehrsunfall im Ausland nach sich ziehen kann. Für nähere Informationen über die fundierte Unterstützung infolge eines Verkehrsunfalls im Ausland wenden Sie sich gerne an mich. Ich kümmere mich fachmännisch um die Schadensabwicklung und sorge dafür, dass Sie unkompliziert und schnell an Ihr Geld kommen.
Wollen Sie eine einfache und perfekte Schadenregulierung?
Ich unterstütze Sie!