Checkliste - Erste Schritte nach einem Unfall
fahren Sie die beteiligten Fahrzeuge erst danach an den Fahrbahnrand. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität! Wenn der Standort der Fahrzeuge zu gefährlich für eine Dokumentation ist, dann sorgen Sie bitte zuerst dafür, dass diese sicher abgestellt werden. Sollte das nicht möglich sein, bringen Sie sich in Sicherheit und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich.
- Zeit und Ort des Unfalls, machen Sie auch Fotos bzw. Videoaufnahmen vom Unfallort. Dokumentieren Sie auch kurz die Wetterverhältnisse.
- Nun fertigen Sie ausreichend Bild- und Videomaterial von den Schäden an den Fahrzeugen an. Achten Sie darauf, sowohl Detail- als auch Übersichtsbilder mit einem breiteren Blickwinkel zu machen. Fotografieren Sie ALLES, was Ihnen auch nur ein bisschen relevant vorkommt. Es ist besser Sie haben im Fall der Fälle zu viel Bildmaterial als zu wenig. Auch Bremsspuren, Unfallspuren und Schäden an Gegenständen wie Leitplanken, Bäumen, oder ähnlichem sollten auf jeden Fall dokumentiert werden.
- Skizzieren Sie zusätzlich den Unfallort und die Schäden an den Autos.
Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters. Lassen Sie sich dafür in jedem Fall die Ausweispapiere zeigen und fotografieren Sie diese, wenn möglich.
Fotografieren und notieren Sie die amtlichen Kennzeichen und Nationalitätskennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.
Notieren Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers – diese finden Sie in der Regel auf der grünen Versicherungskarte. Fertigen Sie auch ein Foto der Versicherungskarte (Grüne Karte) an.
Prüfen Sie, ob es Zeugen für den Unfall gibt. Falls Ja, notieren Sie sich Namen und Anschrift dieser Personen. Lassen Sie sich auch hier die Ausweispapiere zeigen.
- Grundsätzlich muss die Polizei gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sind. Bei reinen Sachschäden ist das normalerweise nicht notwendig. Allerdings kann es sein, dass Ihr Unfallgegner sich wenig einsichtig zeigt, die Verständigung aufgrund sprachlicher Barrieren nicht funktioniert oder gar ein Streit ausbricht. Dann sollte natürlich auch ohne Personenschäden die Polizei eingeschaltet werden.
- Denken Sie daran, sich nach der Amtshandlung eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.
Der europäische Unfallbericht muss von beiden Lenkern soweit möglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, so kann eine rasche Schadensabwicklung erfolgen.
Wenn Sie zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen könnten, das Verschulden also nicht zur Gänze beim Unfallgegner liegt, dann müssen Sie binnen einer Woche eine Meldung an Ihre Haftpflichtversicherung erstatten.
Viele Menschen besorgen sich für den Urlaub einen Mietwagen. Wenn Ihnen mit so einem Mietwagen ein Unfall passiert, dann müssen Sie sofort die Mietwagenfirma davon informieren. Handeln Sie nicht, ohne vorher mit der Mietwagenfirma gesprochen zu haben! Das bedeutet, dass Abschleppen oder sogar Reparaturen auf eigene Faust tunlichst zu Unterlassen sind.