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Verkehrsunfall in Österreich als Ausländer

Andreas Tiefenbacher
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2022 • Lesedauer 10 Min. 

Was Sie nach einem Verkehrsunfall in Österreich beachten sollten

Österreich ist nicht nur ein beliebtes Urlaubsland, sondern auch ein vielbefahrener Durchfahrtsstaat. Was tun, wenn es bei der Durchfahrt zu einem Verkehrsunfall kommt? Übernimmt meine Versicherung einen Verkehrsunfall im Ausland? An wen muss ich mich in so einem Fall wenden? In diesem Beitrag erfahren Sie nicht nur, wie Sie sich im Falle eines Unfalles in Österreich bestenfalls verhalten sollten, sondern finden auch wertvolle Tipps zum Thema Schadensregulierung.

Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall richtig

Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie sofort anhalten. Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort! Ziehen Sie ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich ab.
Dann sehen Sie nach, ob jemand verletzt ist. Wenn nötig, leisten Sie erste Hilfe und rufen die Rettung über den Euro-Notruf 112. Sollte eine Person verletzt sein ist es unbedingt notwendig die Polizei beziehungsweise die Rettung zu rufen!

Nachdem Sie alles dokumentiert haben, sollten Sie, wenn möglich, dafür sorgen, dass die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand gefahren werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Bei Autofahrten im Ausland sollten Sie generell ihre Grüne Karte sowie einen europäischen Unfallbericht griffbereit im Auto haben.

Checkliste - Erste Schritte nach einem Unfall

Bleiben Sie am Unfallort
Dokumentieren Sie die folgenden Punkte

fahren Sie die beteiligten Fahrzeuge erst danach an den Fahrbahnrand. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität! Wenn der Standort der Fahrzeuge zu gefährlich für eine Dokumentation ist, dann sorgen Sie bitte zuerst dafür, dass diese sicher abgestellt werden. Sollte das nicht möglich sein, bringen Sie sich in Sicherheit und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich.

  • Zeit und Ort des Unfalls, machen Sie auch Fotos bzw. Videoaufnahmen vom Unfallort. Dokumentieren Sie auch kurz die Wetterverhältnisse.
  • Nun fertigen Sie ausreichend Bild- und Videomaterial von den Schäden an den Fahrzeugen an. Achten Sie darauf, sowohl Detail- als auch Übersichtsbilder mit einem breiteren Blickwinkel zu machen. Fotografieren Sie ALLES, was Ihnen auch nur ein bisschen relevant vorkommt. Es ist besser Sie haben im Fall der Fälle zu viel Bildmaterial als zu wenig. Auch Bremsspuren, Unfallspuren und Schäden an Gegenständen wie Leitplanken, Bäumen, oder ähnlichem sollten auf jeden Fall dokumentiert werden.
  • Skizzieren Sie zusätzlich den Unfallort und die Schäden an den Autos.
Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters

Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters. Lassen Sie sich dafür in jedem Fall die Ausweispapiere zeigen und fotografieren Sie diese, wenn möglich.

Kennzeichen fotografieren

Fotografieren und notieren Sie die amtlichen Kennzeichen und Nationalitätskennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.

Versicherungsnummer des Unfallverursachers

Notieren Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers – diese finden Sie in der Regel auf der grünen Versicherungskarte. Fertigen Sie auch ein Foto der Versicherungskarte (Grüne Karte) an.

Zeugen des Unfalles

Prüfen Sie, ob es Zeugen für den Unfall gibt. Falls Ja, notieren Sie sich Namen und Anschrift dieser Personen. Lassen Sie sich auch hier die Ausweispapiere zeigen.

Verständigen Sie gegebenenfalls die Polizei
  • Grundsätzlich muss die Polizei gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sind. Bei reinen Sachschäden ist das normalerweise nicht notwendig. Allerdings kann es sein, dass Ihr Unfallgegner sich wenig einsichtig zeigt, die Verständigung aufgrund sprachlicher Barrieren nicht funktioniert oder gar ein Streit ausbricht. Dann sollte natürlich auch ohne Personenschäden die Polizei eingeschaltet werden.
  • Denken Sie daran, sich nach der Amtshandlung eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.
Achtung: Wird die Polizei zu einem Unfall mit reinem Sachschaden gerufen, bei dem der Datenaustausch zwischen den Beteiligten problemlos möglich ist, so fällt in Österreich eine Unfallmeldegebühr, die sogenannte “Blaulichtsteuer” an. Diese beträgt € 36,- und ist auch dann zu bezahlen, wenn Sie die Polizei zwar nicht gerufen haben, aber ein Polizeiprotokoll verlangen. Ist der Unfallgegner schuld am Unfall, so übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung dieser Gebühr. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.
Unfallbericht ausfüllen

Der europäische Unfallbericht muss von beiden Lenkern soweit möglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, so kann eine rasche Schadensabwicklung erfolgen.

Rechtzeitige Meldung an die Haftpflichtversicherung

Wenn Sie zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen könnten, das Verschulden also nicht zur Gänze beim Unfallgegner liegt, dann müssen Sie binnen einer Woche eine Meldung an Ihre Haftpflichtversicherung erstatten.

Mietwagen

Viele Menschen besorgen sich für den Urlaub einen Mietwagen. Wenn Ihnen mit so einem Mietwagen ein Unfall passiert, dann müssen Sie sofort die Mietwagenfirma davon informieren. Handeln Sie nicht, ohne vorher mit der Mietwagenfirma gesprochen zu haben! Das bedeutet, dass Abschleppen oder sogar Reparaturen auf eigene Faust tunlichst zu Unterlassen sind.

Expertentipp: Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung kommen, kann eine ordentliche Dokumentation des Unfalls bares Geld wert sein. Oft sind diese ordentlich und ausführlich dokumentierten Punkte ausschlaggebend für die Schadenszahlung. Denken Sie daran, jedes Detail zählt und kann im Fall der Fälle entscheidend sein!

Unfall in Österreich als Ausländer – Wer bezahlt den Schaden?

Es ist also ein Unfall passiert, aber wer kommt nun für den Schaden auf? KFZ-Haftpflichtversicherungen gelten innerhalb der geographischen Grenzen Europas, wenn Ihnen also in Österreich ein Unfall passiert, sind Sie in der Regel durch Ihre Versicherung geschützt. Im Optimalfall machen Sie die Schadenersatzansprüche direkt bei der gegnerischen Versicherung in Österreich geltend, sollte dies nicht möglich sein, können Sie das auch nach Ihrer Rückkehr über den sogenannten Regulierungsbeauftragen der österreichischen Versicherung abwickeln. Wer das ist, erfahren Sie über den Versicherungsverband.

Die eigene Versicherung muss prinzipiell nur dann informiert werden, wenn Ansprüche des Unfallgegners denkbar sind. Es empfiehlt sich allerdings, der eigenen Versicherung gegenüber eine „Vorsichtsmeldung“ abzugeben, selbst dann, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie am Unfall keine Schuld trifft.

Wenn ein Verkehrsunfall in Österreich passiert, gilt in der Regel auch das österreichische Recht. Daher wird auch die Schadensabwicklung von einer österreichischen Haftpflichtversicherung übernommen. Wie kommt man aber nun unkompliziert an sein Recht, wenn man wieder im Heimatland ist? Hier kommt MyClaims ins Spiel. Ich unterstütze Sie kompetent und erfolgsorientiert bei der Schadensregulierung, indem ich die komplette Abwicklung mit der Versicherung für Sie übernehme.

Wie lange dauert die Schadensregulierung in Österreich?

Wenn Sie sich an einen Regulierungsbeauftragen wenden, so sind dieser und die österreichische Versicherung dazu verpflichtet, den Fall spätestens 3 Monate nach der Meldung zu bearbeiten. Schadensersatzansprüche verjähren in Österreich grundsätzlich nach 3 Jahren.

Unverschuldeter Unfall in Österreich – Ansprüche

Welche Ansprüche habe ich nun nach einem Verkehrsunfall in Österreich? Da diese recht zahlreich sind, werde ich sie in Sach- und Personenschäden aufteilen.

Sachschäden

Reparaturkosten: Achtung – die gegnerische Versicherung sollte vor Beginn der Reparatur die Möglichkeit haben, den Schaden zu besichtigen! Erstattet wird nach Vorlage einer Werkstattrechnung oder eines Sachverständigengutachtens. Bei Bagatellschäden, also kleinen Sachschäden, bei denen beispielsweise nur das Blech beschädigt wurde, reicht oft auch ein Kostenvoranschlag aus. Der Ersatz fiktiver Reparaturkosten ist durch die objektive Wertminderung begrenzt – hierbei kommt es auf die Differenz zwischen dem Zeitwert des KFZ in beschädigtem und unbeschädigtem Zustand an. Die Wertminderung wird nach österreichischen Formeln ermittelt. Sie wird nur dann bezahlt, wenn das Fahrzeug höchstens 2-3 Jahre alt ist und es keine Vorschäden hat.

Totalschaden: Es wird der Zeitwert des KFZ abzüglich des Restwerts ersetzt. Dieser muss durch ein Gutachten nachgewiesen werden.

Gutachterkosten: Diese werden grundsätzlich erstattet. Allerdings sollte bedacht werden, dass die österreichischen Versicherungen den Schaden oft vorab besichtigen, dies sollte daher bestenfalls vorab ermöglicht werden.

Mietwagenkosten: Hier werden 10-15% der Kosten wegen Eigenersparnis abgezogen. Der Mietwagen kann während der Reparaturdauer auch privat genutzt werden. Sollte der eigene Wagen ein Totalschaden sein, so werde die Kosten für einen Mietwagen für maximal 2-3 Wochen erstattet.

Abschleppkosten: Werden bei nicht mehr fahrbereiten KFZ übernommen, allerdings nur bis zur nächsten Werkstätte, außer es gibt bestimmte Gründe, eine weiter entfernte Werkstatt anzufahren (z.B. laufende Garantie). Die Kosten werden per Rechnung nachgewiesen.

Außerdem werden Post- und Telefongebühren sowie Übernachtung und Verpflegung übernommen. Hierbei muss aber glaubhaft dargelegt werden, dass diese unmittelbar mit dem Unfall zu tun haben. Auch außergerichtliche und gerichtliche Anwaltskosten werden oft übernommen. Wenn Sie über eine Vollkaskoversicherung verfügen, wird Ihnen auch die Kaskoselbstbeteiligung erstattet. Wurde die (gegnerische) Versicherung innerhalb einer gesetzten Frist erfolglos zur Vorschussleistung aufgefordert, so steht Ihnen zudem eine Erstattung der Schadensfinanzierungskosten zu.

Nutzungsausfälle sowie eine Entschädigung für die Beeinträchtigung des Urlaubs werden üblicherweise nicht bezahlt.

Personenschäden

Arzt-, Heil- und Pflegekosten werden erstattet, sofern diese nicht von der eigenen Krankenkasse gedeckt werden. Heben Sie daher alle Rechnungen und Unterlagen sorgfältig auf! Sollte Schmerzensgeld anfallen, so berechnen sich die Tagessätze nach Schmerzperioden und Schmerzstufen. Auch die Erstattung eines Verdienstausfalles ist möglich. Als Angestellter müssen Sie dafür den erlittenen Schaden mittels einer Bestätigung Ihres Arbeitsgebers nachweisen. Bei Freiberuflern erfolgt dies durch die Vorlage von Steuerbelegen.

Sie sehen also, die Schadensregulierung ist ein sehr komplexes Thema. MyClaims unterstützt Sie dabei, rasch zu Ihrem Geld zu kommen. Als fachkundiger Experte habe ich jahrelange Erfahrung in der Abwicklung von Schäden, daher erhalten Sie mit meiner Hilfe meist sogar mehr Leistungen, als wenn Sie die mühsame Schadensregulierung selbst durchführen.

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