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Verkehrsunfall – Richtiges Verhalten für eine schnelle Schadenbearbeitung

Andreas Tiefenbacher
Zuletzt aktualisiert: 01.02.2022 • Lesedauer 10 Min. 

Was Sie nach einem Verkehrsunfall in Österreich beachten sollten

Laut einer Erhebung der Statistik Austria kam es alleine im Jahr 2020 zu über 170.000 Autounfällen mit Sachschäden. So ein Verkehrsunfall bedeutet für alle Beteiligten eine Stresssituation, die zusätzlich noch organisatorische Aufwände nach sich zieht. Was aber ist zu beachten, wenn es sich bei dem Unfallgegner um ein ausländisches Fahrzeug handelt? In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Tipps zum Thema Verkehrsunfall mit einem Unfallgegner aus dem Inland oder mit ausländischem Kennzeichen.

Verkehrsunfall – Wie verhalte ich mich richtig

Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie sofort anhalten. Entfernen Sie sich keinesfalls vom Unfallort! Ziehen Sie ihre Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich ab.
Dann sehen Sie nach, ob jemand verletzt ist. Wenn nötig leisten Sie Erste Hilfe und rufen die Rettung über den Euro-Notruf 112. Sollte eine Person verletzt sein ist es unbedingt notwendig die Polizei beziehungsweise die Rettung zu rufen!

Nachdem Sie alles dokumentiert haben, sollten Sie, wenn möglich, dafür sorgen, dass die beteiligten Autos an den Fahrbahnrand gefahren werden, um den Verkehr nicht weiter zu behindern. Bei Autofahrten sollten Sie generell ihre Grüne Karte sowie einen europäischen Unfallbericht griffbereit im Auto haben.

Checkliste - Erste Schritte nach einem Unfall

Bleiben Sie am Unfallort
Dokumentieren Sie die folgenden Punkte

fahren Sie die beteiligten Fahrzeuge erst danach an den Fahrbahnrand. Ihre Sicherheit hat oberste Priorität! Wenn der Standort der Fahrzeuge zu gefährlich für eine Dokumentation ist, dann sorgen Sie bitte zuerst dafür, dass diese sicher abgestellt werden. Sollte das nicht möglich sein, bringen Sie sich in Sicherheit und sichern Sie die Unfallstelle so gut wie möglich.

  • Zeit und Ort des Unfalls, machen Sie auch Foto- bzw. Videoaufnahmen vom Unfallort. Dokumentieren Sie auch kurz die Wetterverhältnisse.
  • Nun fertigen Sie ausreichend Bild- und Videomaterial von den Schäden an den Fahrzeugen an. Achten Sie darauf, sowohl Detail- als auch Übersichtsbilder mit einem breiteren Blickwinkel zu machen. Fotografieren Sie ALLES, was Ihnen auch nur ein bisschen relevant vorkommt. Es ist besser Sie haben im Fall der Fälle zu viel Bildmaterial als zu wenig. Auch Bremsspuren, Unfallspuren und Schäden an Gegenständen wie Leitplanken, Bäumen, oder ähnlichem sollten auf jeden Fall dokumentiert werden.
  • Skizzieren Sie zusätzlich den Unfallort und die Schäden an den Autos.
Achtung: Wird die Polizei zu einem Unfall mit reinem Sachschaden gerufen, bei dem der Datenaustausch zwischen den Beteiligten problemlos möglich ist, so fällt in Österreich eine Unfallmeldegebühr, die sogenannte “Blaulichtsteuer” an. Diese beträgt € 36,- und ist auch dann zu bezahlen, wenn Sie die Polizei zwar nicht gerufen haben, aber ein Polizeiprotokoll verlangen. Ist der Unfallgegner schuld am Unfall, so übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Zahlung dieser Gebühr. Im Falle einer Teilschuld werden die Kosten entsprechend geteilt.
Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters

Notieren Sie Name und Anschrift des Fahrzeuglenkers und des KFZ-Halters. Lassen Sie sich dafür in jedem Fall die Ausweispapiere zeigen und fotografieren Sie diese, wenn möglich.

Kennzeichen fotografieren

Fotografieren und notieren Sie die amtlichen Kennzeichen und Nationalitätskennzeichen aller beteiligten Fahrzeuge.

Versicherungsnummer des Unfallverursachers

Notieren Sie die Versicherungsnummer des Unfallverursachers – diese finden Sie in der Regel auf der grünen Versicherungskarte. Fertigen Sie auch ein Foto der Versicherungskarte (Grüne Karte) an.

Zeugen des Unfalles

Prüfen Sie, ob es Zeugen für den Unfall gibt. Falls Ja, notieren Sie sich Namen und Anschrift dieser Personen. Lassen Sie sich auch hier die Ausweispapiere zeigen.

Verständigen Sie gegebenenfalls die Polizei
  • Grundsätzlich muss die Polizei gerufen werden, wenn bei dem Verkehrsunfall Personen zu Schaden gekommen sind. Bei reinen Sachschäden ist das normalerweise nicht notwendig. Allerdings kann es sein, dass Ihr Unfallgegner sich wenig einsichtig zeigt, die Verständigung aufgrund sprachlicher Barrieren nicht funktioniert oder gar ein Streit ausbricht. Dann sollte natürlich auch ohne Personenschäden die Polizei eingeschaltet werden.
  • Denken Sie daran, sich nach der Amtshandlung eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen zu lassen.
Unfallbericht ausfüllen

Der europäische Unfallbericht muss von beiden Lenkern soweit möglich vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, so kann eine rasche Schadensabwicklung erfolgen.

Rechtzeitige Meldung an die Haftpflichtversicherung

Wenn Sie zumindest eine Teilschuld an dem Unfall tragen könnten, das Verschulden also nicht zur Gänze beim Unfallgegner liegt, müssen Sie binnen einer Woche eine Meldung an Ihre Haftpflichtversicherung erstatten.

Mietwagen

Viele Menschen besorgen sich für den Urlaub einen Mietwagen. Wenn Ihnen mit so einem Mietwagen ein Unfall passiert, dann müssen Sie sofort die Mietwagenfirma davon informieren. Handeln Sie nicht, ohne vorher mit der Mietwagenfirma gesprochen zu haben! Das bedeutet, dass Abschleppen oder sogar Reparaturen auf eigene Faust tunlichst zu Unterlassen sind.

Expertentipp: Sollte es zu Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung kommen, kann eine ordentliche Dokumentation des Unfalls bares Geld wert sein. Oft sind diese ordentlich und ausführlich dokumentierten Punkte ausschlaggebend für die Schadenszahlung. Denken Sie daran, jedes Detail zählt und kann im Fall der Fälle entscheidend sein!

Checkliste - Was ist nach einem Verkehrsunfall zu tun?

Auch wenn der Unfall und die Unfallabwicklung erledigt ist, bleibt trotzdem noch einiges zu tun. Mit Hilfe dieser Checkliste können Sie kontrollieren, welche Schritte noch gesetzt werden müssen.
  • Ermitteln Sie die gegnerische Versicherung
  • Melden Sie den Schaden der Versicherung und veranlassen Sie die Besichtigung des Fahrzeugs, 3-5 Tage nach der Besichtigung sollte das Gutachten fertiggestellt sein.
  • Ordnen Sie alle vorhandenen Unterlagen (Unfallbericht, Fotos, evtl. Polizeiprotokoll) und senden Sie diese der Versicherung zu – so kann die Schadensregulierung schneller abgewickelt werden.
  • Kontaktieren Sie die Versicherung, um eine Reparaturfreigabe oder Ablöse zu erwirken.
  • Rechnen Sie mithilfe der gesammelten Rechnungen und Nachweise angefallene Kosten mit der Versicherung ab.

Expertentipp Vorsichtsmeldung: Auch wenn Sie der Überzeugung sind, dass Sie an dem Unfall keine Schuld trifft, sollten Sie den Unfall an Ihre eigene Versicherung melden. Diese sogenannte „Vorsichtsmeldung“ ist zwar nicht verpflichtend, sollte aber trotzdem durchgeführt werden.

Welche Versicherung ist nach einem Verkehrsunfall mein Ansprechpartner?

Ansprechpartner ist immer die Versicherung des Unfallgegners. Wie Sie diese Versicherung ausfindig machen und worauf Sie dabei achten müssen, erfahren Sie im Ratgeber „Kfz-Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs ermitteln“.

Die Korrespondenz mit Versicherungen kann kompliziert und zeitaufwendig sein – MyClaims unterstützt Sie bei der Schadensregulierung mit der ausländischen Versicherung, setzt Ihre Ansprüche durch und verschafft Ihnen so einen finanziellen Vorteil.

Haftet der Unfallgegner zu 100 %, dann gibt es von seiner Versicherung vollen Schadenersatz. Wenn Sie aber auch nur glauben, dass Sie zumindest eine Teilschuld trifft oder die gegnerische Seite auch Ansprüche anmeldet, müssen Sie auch ihre eigene Kfz-Haftpflichtversicherung informieren. In diesem Fall wird der Sachverhalt von beiden Versicherungen geprüft. Es wird dann ermittelt, wer welchen Anteil der Schäden übernimmt, dafür werden auch die Angaben von Beteiligten und Zeugen berücksichtigt.

Beispiel: Auf einem Parkplatz rangieren zwei Autos und es kommt zum Zusammenstoß. Zu klären, wer von den beiden Beteiligten mehr Schuld hat, ist nahezu unmöglich. In so einem Fall gehen Versicherungen meistens von einem 50:50 Verhältnis aus. Jeder der Beteiligten bekommt dann den Schaden und mögliche weitere Kosten (z.B. für einen Mietwagen) zur Hälfte ersetzt. Die restlichen 50 % müssen selbst getragen werden.

Anders verhält es sich, wenn Sie über eine Vollkasko-Versicherung verfügen. Diese zahlt für die Reparaturen an ihrem Auto, sollte die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlen.

Welche Leistungen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen

Als Geschädigter stehen Ihnen eine Vielzahl an Ansprüchen zu, die Sie als Laie gar nicht kennen können. Deshalb ist es besonders bei unverschuldeten Unfällen ratsam, die Unfallabwicklung in professionelle Hände abzugeben, um das Optimum für sich herauszuholen.

Grundsätzlich gilt, dass Sie nichts verschenken müssen! Anwaltskosten, Gutachterkosten, die Rechnung für den Abschleppwagen oder die Entsorgung bei einem Totalschaden können Sie genauso geltend machen wie Pauschalen für Telefonate oder Porto – immer im Verhältnis der Haftquote. Wenn es nun eine Verteilung der Haftung von 75:25 gibt, so bekommen Sie 75 % ihrer Aufwendungen erstattet. Die restlichen 25 % müssen Sie selbst übernehmen.

Bei einem Verkehrsunfall entstehen oft auch Sachschäden an den im Auto mitgeführten Gegenständen wie beispielsweise Laptops, Smartphones, Kleidung, Sonnenbrillen, Gepäck, Fahrräder… Sollte die Windschutzscheibe ihres Autos bei dem Unfall zerbrochen sein und muss diese ersetzt werden, so werden auch die Kosten für eine neue Vignette übernommen.

Allerdings sollten Sie auch bedenken, dass Sie eine Schadensminderungspflicht trifft. Sie dürfen das Geld der Versicherung also nicht nach Belieben, z.B. für den teuersten verfügbaren Mietwagen, ausgeben.

Wurden Sie bei dem Unfall verletzt, sind auch Leistungen wie Schmerzensgeld oder eine Haushaltshilfe denkbar. Nach einem Autounfall ist der Adrenalinpegel und Schock manchmal so hoch, dass man im ersten Moment eine Verletzung gar nicht merkt. Erst wenn man zur Ruhe kommt, fällt einem auf, dass da etwas schmerzt, was nicht schmerzen sollte.

Gehen Sie in diesem Fall direkt zu einem Arzt, der Ihre Verletzungen attestiert. Warten Sie nicht, bis Sie wieder Zuhause sind. Oft werden nämlich später im Heimatland ausgestellte Atteste nicht von ausländischen Versicherungen anerkannt. Zusätzlich zu dem Arztbesuch sollten Sie auch Fotos von Ihren Verletzungen machen, für den Fall dass Sie weitere Beweismittel brauchen.

Bewahren Sie alle Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Unfall und Ihrer Verletzung stehen sorgfältig auf. Arzt- und Medikamentenrechnungen können nämlich später bei der Versicherung geltend gemacht werden.

Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug in Österreich

Um nach einem Unfall die Ansprüche gegen einen ausländischen Fahrzeughalter geltend machen zu können, muss in jedem Fall der Haftpflichtversicherer des ausländischen Fahrzeuges bekannt sein. Daraus ergibt sich dann auch jene Versicherung, die für die Schadensregulierung in Österreich zuständig ist. Der dortige Korrespondent wickelt dann den Schaden nach österreichischem Recht ab.

Informationen über den Haftpflichtversicherer eines ausländisches Fahrzeuges und den für die Abwicklung zuständigen Korrespondenten bekommen Sie über den VVO – Verband der Versicherungsunternehmen Österreich.

MyClaims übernimmt in so einem Fall die Schadensabwicklung und die dafür nötige Korrespondenz. Damit Sie schnell, einfach und kostengünstig an Ihre Ansprüche kommen.

MyClaims unterstützt Sie bei der Schadensregulierung

Jeder, der schon einmal in einen Unfall verwickelt war weiß, wie umständlich die Schadensabwicklung sein kann. Ein eindeutiger Unfallhergang und ein Verursacher, der ein Schuldeingeständnis ablegt, sind natürlich der Optimalfall. Aber selbst dann kommt es im Nachhinein oft zu Schwierigkeiten bei der Abwicklung. Nicht selten kommt erschwerend hinzu, dass der Verursacher leugnet, den Schaden verursacht zu haben.

Die Kommunikation mit dem Unfallgegner ist die eine Sache, der Großteil der Kommunikation läuft allerdings mit der Versicherung ab. Hier kann ein fachkundiger Beistand eine große Hilfe sein. Geschädigte wissen meist nicht, welche Ansprüche sie überhaupt geltend machen können und welche Leistungen ihnen zustehen. MyClaims hilft Ihnen dabei, diese Ansprüche zu ermitteln, damit Sie alle erlittenen Schäden optimal geltend machen können.

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Häufig gestellte Fragen zu Verkehrsunfällen

Von der gegnerischen Versicherung wird in so einem Fall nur das Abschleppen bis zur nächstgelegenen Fachwerkstatt bezahlt. Falls gute Gründe wie z.B. eine laufende Garantie, bestehen, wird fallweise auch eine weiter entfernte Werkstatt angefahren. Achtung: Das Wegräumen von Blechteilen, Scherben usw. liegt in der Verantwortung der Unfallbeteiligten. Die Feuerwehr übernimmt diese Tätigkeit nur bei schweren Unfällen.

Anders als von vielen Menschen angenommen, wird die Haftungsfrage nicht von der Polizei geklärt. Versuchen Sie also nicht, mit den anwesenden Polizisten zu diskutieren, wer haftet. Beachten Sie auch, dass Sie sich in keinem Fall selbst belasten sollten! Beschränken Sie ihre Aussagen auf Angaben zur Person und zum Fahrzeug.

Erst nach der Begutachtung des Wagens und der Reparaturfreigabe. Nur dann haben Sie auch die Sicherheit, dass die Versicherung die Reparaturkosten übernimmt. Bei einem übereilten Beginn der Reparatur tragen Sie das finanzielle Risiko, da Sie auch der Auftraggeber sind.
Ob Sie ihren Unfallschaden reparieren lassen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie eine Beule oder Kratzer im Lack nicht stören, können Sie natürlich auch auf eine Reparatur verzichten, oder, wenn Sie vom Fach sind, die Reparatur selbst vornehmen. In solchen Fällen wird nur fiktiv mit der Versicherung abgerechnet. Die von der Werkstatt bzw. vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten werden Ihnen von der Versicherung ausbezahlt.
Wenn Sie bei Ihrer Haftpflichtversicherung die “Variante A” – auch Leihwagenverzichtsvariante genannt, abgeschlossen haben, so steht Ihnen grundsätzlich kein Mietwagen zu. Allerdings gilt dieser Verzicht nur für Unfälle, bei denen der Schaden durch ein in Österreich pflichtversichertes Fahrzeug entstanden ist. Wurde ein Schaden also durch einen Fußgänger, ein Fahrrad, ein Baufahrzeug, eine Straßenbahn oder auch ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen verursacht, so steht Ihnen für die Dauer der Reparatur sehr wohl ein Mietwagen zu.
Ob Sie ihren Unfallschaden reparieren lassen, ist Ihnen überlassen. Wenn Sie eine Beule oder Kratzer im Lack nicht stören, können Sie natürlich auch auf eine Reparatur verzichten, oder, wenn Sie vom Fach sind, die Reparatur selbst vornehmen. In solchen Fällen wird nur fiktiv mit der Versicherung abgerechnet. Die von der Werkstatt bzw. vom Gutachter ermittelten Reparaturkosten werden Ihnen von der Versicherung ausbezahlt.